Allgemeine Geschäftsbedingungen

Attinger Handelsgesellschaft mbH, Ulmer Straße 151, 86156 Augsburg

1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen zwischen der Attinger Handelsgesellschaft mbH, Ulmer Straße 151, 86156 Augsburg („wir“ bzw. „Verkäufer“) mit unseren Kunden („Käufer“). Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) Im Sinne dieser AGB ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(4) Der Käufer kann jederzeit vom Verkäufer eine Kopie AGB oder eine Übersendung per Email verlangen.

2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (zB Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung zustande.

3 Preise

(1)Ist der Käufer Verbraucher, verstehen sich die dem Käufer genannten Preise als Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Ist der Käufer Unternehmer, verstehen sich die dem Käufer genannten Preise als Preise zzgl. MwSt.

(2) Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers. Eine Übersicht über die Versandmöglichkeiten und die dadurch möglichen Versandkosten erhält der Käufer vom Verkäufer. Die konkreten Versandkosten werden dem Käufer vor dem Vertragsabschluss in Form eines Angebotes oder telefonisch mitgeteilt und müssen bestätigt werden. In der Auftragsbestätigung werden die vom Käufer bestätigten Versandkosten noch einmal vom Verkäufer bestätigt.

4 Zahlung

(1) Zahlung erfolgt auf Rechnung binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung sowie per Vorkasse bei Sonderanfertigungen. Wird uns nach Vertragsschluss bekannt, dass die Zahlung des Kaufpreises infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, so sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder, wenn wir erfolglos eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises gesetzt haben, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Käufer steht jedoch das Recht zu, diese Folgen durch Sicherheitsleistung abzuwenden.

(2) Während eines Zahlungsverzugs des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz per annum zu verlangen, wenn der Käufer Verbraucher ist. Wenn der Käufer Unternehmer ist, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz per annum zu verlangen. Den Nachweis eines höheren Schadens behalten wir uns vor.

(3) Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle weiteren Forderungen gegen den Käufer sofort fällig.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig gegen uns festgestellten Forderungen zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5 Lieferung

(1) Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

(2) Im Falle einer nicht von uns zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware infolge der nicht rechtzeitigen oder nicht richtigen Lieferung (inkl. der Lieferung von Mindermengen) durch unseren (Vor-)Lieferanten trotz eines von uns mit dem (Vor-) Lieferanten geschlossenen Liefervertrags über die bestellte Ware behalten wir uns vor, nicht zu liefern. In diesem Fall verpflichten wir uns dazu, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware zu informieren und bereits von Ihnen erhaltene Gegenleistungen (Zahlungen) unverzüglich zurückzuerstatten.

(3) Die Lieferung erfolgt innerhalb der für das jeweilige Produkt angegebenen Lieferfrist. Die jeweiligen Lieferzeiten hängen von den Lieferanten ab. Der Verkäufer teilt dem Käufer die Lieferzeiten im Angebot oder telefonisch mit, in der Auftragsbestätigung werden die konkreten Lieferzeiten bestätigt.

(4) Wir sind lediglich verpflichtet, die Ware an die vom Käufer angegebene Adresse zu liefern, nicht jedoch diese auch aufzustellen und für eine Inbetriebnahme anzuschließen. Der Käufer hat jedoch die Möglichkeit eine sachgerechte Inbetriebnahme durch einen Fachmann auf seine Kosten vornehmen zu lassen.

7 Eigentumsvorbehalt

(1) Ist der Käufer Verbraucher, gilt:

(a)Die gelieferte Ware bleibt bis zur ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

(b)Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Käufer unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Der Käufer haftet für alle Kosten, die für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen ist.

(2) Ist der Käufer Unternehmer, gilt:

(a) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(b) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(d) Der Käufer ist bis auf Widerruf gem. unten (iii) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(i) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(ii) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 (b) genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(iii) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 2 (c) geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(iv) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

8 Mängelrechte

(1) Ist der Käufer Verbraucher gilt:

(a) Bei einem Sachmangel der Kaufsache gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften. Dies bedeutet, dass der Käufer in erster Linie Nacherfüllung, d.h. nach seiner Wahl Nachlieferung oder Mangelbeseitigung, verlangen kann. Bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels der Ware gelten – zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen – die in § 10 genannten Voraussetzungen.

(b) Sämtliche Mängelansprüche für Kaufsachen verjähren in zwei Jahren ab Übergabe.

(2) Ist der Käufer Unternehmer gilt:

(a) Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(b) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form. einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(c) Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

(d) Soweit sich nachstehend (Abs e und Abs f) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

(e) Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer von uns garantierten Beschaffenheit der Sache Schadensersatz begehrt.

(f) Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie gemäß Abs (d) ausgeschlossen. Von einer „wesentlichen“ Vertragspflicht im Sinne dieser AGB ist immer dann zu sprechen, wenn wir solche Pflichten schuldhaft verletzen, auf deren ordnungsgemäßer Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil diese den Vertrag prägen.

(g) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuer Ware12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

(3) Soweit es für den Kaufgegenstand darüber hinaus eine Herstellergarantie gibt, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen, die dem jeweils gelieferten Kaufgegenstand beigefügt sind.

9 Rügepflicht

(1) Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

(3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

(4) Haben wir den Mangel arglistig verschwiegen, so können wir uns nicht auf diese Vorschriften berufen.

10 Schadensersatzhaftung

Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

(1) Wir haften, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

(2) Sofern wir gemäß Absatz 1 für einfache Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.

(3) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche.

(4) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

11 Datenschutz

Wir erheben und verarbeiten die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Käufers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Käufers beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der abrufbaren Datenschutzinformation die Sie hier [Datenschutzerklärung] abrufen können.

12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften im Wohnsitzland des Käufers für diesen vorteilhaftere Regelungen enthalten, gelten diese Regelungen unabhängig von der Wahl deutschen Rechts.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sind der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

13 Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.

Stand Dezember 2024

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